Vorwort

Der 31.12.2015 ist ein Stichtag, den sich alle privaten Grundstückseigen­tümer in Deutschland mit dem Rotstift markiert haben sollten. Bis zu diesem Datum ist nach DIN 1986 „Entwässe­rungsanlagen für Gebäude und Grund­stücke“, Teil 30 „Instandhaltung“, bundesweit eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Wer den Stichtag versäumt, betreibt seine Anlage nicht nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ wie es im § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgesehen ist – so die übereinkommende Auffassung der Fachwelt. Abweichungen in einzelnen Bundesländern sind möglich.

Grundsätzlich gilt: Grundstücksentwässerungsanlagen müssen dicht sein, denn undichte Leitungen verschmutzen das Grundwasser, schädigen unsere Umwelt und verursachen Kosten. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Tausende Kilometer privater Leitungsnetze müssen überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden. Ein Unterfangen, bei dem der Laie auf fachkundigen Rat, zuverlässige Baupartner und leistungsstarke Produkte angewiesen ist. Dabei wollen wir Sie unterstützen. Mit dieser Website geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Gesetzeslage und stellen Ihnen Konzepte für eine professionelle Überprüfung und – falls nötig – fachgerechte Erneuerung Ihrer Grundstücksentwässerung vor.